Allgemeine Geschäftsbedingungen der PKH Marketing Agentur


I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die die PKH Marketing Agentur anbietet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Filmproduktion, Website-Erstellung, Social Media Management und ähnliche Dienstleistungen, sofern der Vertragspartner ein Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG ist.

1.2. Die PKH Marketing Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber die Geltung dieser Bedingungen. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

1.4. Angebote der PKH Marketing Agentur sind freibleibend und unverbindlich.


II. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen der PKH Marketing Agentur zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung erteilt. Der Vertragspartner erhält eine einfache, nicht exklusive und nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den vereinbarten Verwendungszweck. Im Zweifel gilt der in der Rechnung angeführte Nutzungsumfang. Ohne abweichende Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung und nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers.

2.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (PKH Marketing Agentur) sowie den Copyrightvermerk deutlich sichtbar anzubringen: (c) PKH Marketing Agentur/Name des Urhebers; Ort und Jahr der ersten Veröffentlichung.

2.3. Jede Veränderung des erstellten Materials (Videos, Websites, Social Media Inhalte) bedarf der schriftlichen Zustimmung der PKH Marketing Agentur.

2.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars als erteilt und nur, wenn die ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung erfolgt.

2.5. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei Veröffentlichung im Internet ist die Webadresse der PKH Marketing Agentur mitzuteilen.


III. Eigentum und Archivierung von Materialien

3.1. Analoge und digitale Medien: Das Eigentum an den erstellten Materialien, einschließlich Bild- und Videodateien sowie Webdesigns, bleibt bei der PKH Marketing Agentur, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zur Übergabe besteht. Die Nutzungsbewilligung gilt nur im Umfang des vereinbarten Nutzungszwecks.

3.2. Vervielfältigungen oder Verbreitungen in Onlinedatenbanken oder elektronischen Archiven sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der PKH Marketing Agentur gestattet.

3.3. Die PKH Marketing Agentur archiviert die erstellten Materialien ohne Rechtspflicht für zehn Jahre. Bei Verlust oder Beschädigung stehen dem Vertragspartner keine Ansprüche zu.


IV. Kennzeichnung

4.1. Die PKH Marketing Agentur ist berechtigt, alle erstellten Materialien in geeigneter Weise mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität dieser Bezeichnung zu sorgen.

4.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Medien so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung erhalten bleibt und die PKH Marketing Agentur als Urheber klar erkennbar bleibt.


V. Nebenpflichten

5.1. Der Vertragspartner ist für die Einholung notwendiger Nutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen verantwortlich und stellt die PKH Marketing Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.

5.2. Bei der Bearbeitung fremder Materialien durch die PKH Marketing Agentur versichert der Vertragspartner, dass er dazu berechtigt ist und stellt die PKH Marketing Agentur von Ansprüchen Dritter frei.

5.3. Aufnahmeobjekte sind nach der Aufnahme unverzüglich abzuholen. Nicht abgeholte Objekte können auf Kosten des Vertragspartners eingelagert werden.


VI. Verlust und Beschädigung

6.1. Die PKH Marketing Agentur haftet für den Verlust oder die Beschädigung erstellter Materialien nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen beschränkt.

6.2. Die PKH Marketing Agentur haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von übergebenen Vorlagen oder Produkten, es sei denn, diese wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschädigt.


VII. Vorzeitige Auflösung

Die PKH Marketing Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen sofort zu kündigen, insbesondere bei Insolvenz des Vertragspartners oder bei Zahlungsverzug.


VIII. Leistung und Gewährleistung

8.1. Die PKH Marketing Agentur führt den Auftrag sorgfältig aus und kann Dritte zur Auftragsausführung heranziehen. Abweichungen von früheren Leistungen stellen keinen Mangel dar.

8.2. Die Haftung der PKH Marketing Agentur beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der PKH Marketing Agentur liegen, wie z.B. Wetterbedingungen bei Außenaufnahmen.

8.4. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners.

8.5. Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

8.6. Geringfügige Mängel oder Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

8.7. Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet.

8.8. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind zu akzeptieren.

8.9. Die Bearbeitungsdauer für Foto-, Video- und Webmaterial beträgt 4 Wochen ab Produktionsende. Eine Express-Bearbeitung kann gegen Aufpreis vereinbart werden.


IX. Werklohn / Honorar

9.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt die jeweils gültige Preisliste der PKH Marketing Agentur.

9.2. Das Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von Dritten abhängt.

9.3. Material- und sonstige Kosten (z.B. Requisiten, Modelle, Reisekosten) sind gesondert zu bezahlen.

9.4. Änderungen, die während der Durchführung des Auftrags gewünscht werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

9.5. Konzeptionelle Leistungen sind nicht im Honorar enthalten und werden gesondert berechnet.

9.6. Bei Absage des Auftrags aus Gründen, die in der Sphäre des Vertragspartners liegen, steht der PKH Marketing Agentur das vereinbarte Honorar zu.

9.7. Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer.

9.8. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen.

9.9. Reisekosten und andere Nebenkosten sind nach Auftragsabschluss zu bezahlen.

9.10. Wird das Ausmaß der angebotenen Leistung überschritten, ist die Mehrleistung zu bezahlen.

9.11. Eine Tagesgage umfasst 10 Stunden. Jede weitere Stunde wird mit 15% der Tagesgage berechnet.


X. Lizenzhonorar

Sofern nicht anders vereinbart, steht der PKH Marketing Agentur bei Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein gesondertes Lizenzhonorar zu.


XI. Zahlung

11.1. Bei Auftragserteilung ist eine Akontozahlung von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Das Resthonorar ist nach Beendigung des Werkes oder nach Rechnungslegung sofort fällig.

11.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz jährlich berechnet.

11.3. Gelieferte Materialien gehen erst mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Vertragspartners über.


XII. Stornobedingungen

12.1. Bei Stornierungen gelten folgende Gebühren:

  • Ab 2 Wochen vor Auftragstermin: 50% der Auftragssumme.
  • 1 Woche bis 48 Stunden vor Auftragstermin: 70% der Auftragssumme.
  • Ab 48 Stunden vor Auftragstermin: 100% der Auftragssumme.

XIII. Datenschutz

13.1. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die PKH Marketing Agentur personenbezogene Daten für Vertragszwecke und eigene Werbezwecke speichert und verarbeitet.

13.2. Die PKH Marketing Agentur speichert die personenbezogenen Daten so lange, wie es für die Vertragserfüllung und gesetzliche Aufbewahrungsfristen notwendig ist.

13.3. Der Vertragspartner hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit der Auftragserteilung in Kraft und gelten, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.